UVV-Prüfung mechanischer Betriebsmittel – Sicherheit und Verlässlichkeit
Die UVV-Prüfung betrifft alle Unternehmen
Nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) ist der Unternehmer verpflichtet, sicherzustellen, dass mechanische Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Dazu gehört, eine befähigte Person mit der Prüfung zu beauftragen, Mängel zu dokumentieren und diese zeitnah zu beseitigen. Mechanische Betriebsmittel, wie Hebezeuge, Regale, Leitern oder Druckbehälter, müssen den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen, um Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten.
Grundlagen der UVV-Prüfung
Die Grundlage für die UVV-Prüfung mechanischer Betriebsmittel bildet die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit spezifischen Normen wie:
- DGUV Vorschrift 3 und 4: Regelungen zur Sicherheit von Betriebsmitteln.
- DIN EN 15635: Inspektion von Regalanlagen und Sicherheitsanforderungen.
- DGUV Regel 100-500: Anforderungen an Krane, Hebezeuge und Lastaufnahmemittel.
- DIN EN 131: Norm für Leitern, die Stabilität und Sicherheit gewährleistet.
Beispiele mechanischer Prüfungen
Die UVV-Prüfung umfasst eine Vielzahl mechanischer Betriebsmittel, darunter:
- Hebezeuge und Krane: Prüfung der Tragfähigkeit, Ketten, Haken und Sicherheitseinrichtungen.
- Regale und Lagertechnik: Kontrolle auf Beschädigungen, Stabilität und Einhaltung der Belastungsgrenzen.
- Leitern und Tritte: Überprüfung auf Bruchstellen, Verformungen und sicheren Stand.
- Druckbehälter und Kompressoren: Kontrolle von Ventilen, Dichtungen und Druckregelungseinrichtungen.
- Türen, Tore und Fenster: Prüfung der Mechanik, Scharniere und Notauslösungen.
Ihre Aufgaben bei der UVV-Prüfung
Zu den Pflichten des Unternehmers gehören:
- Die regelmäßige Prüfung und Wartung aller mechanischen Betriebsmittel.
- Die Dokumentation von Mängeln und deren Beseitigung.
- Die Unterweisung der Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit Betriebsmitteln.
Ansprechpartner


Präzise, kompetent und gewissenhaft
Unsere Prüftechniker:
- Sind festangestellte Elektriker, Elektromeister und Techniker, die gesetzes- und normkonform arbeiten.
- Sind befähigte Personen gemäß Betriebssicherheitsverordnung.
- Werden in regelmäßigen Schulungen weitergebildet.



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