DGUV-Prüfung von E-Ladestationen – Normen und Sicherheit

Die regelmäßige DGUV-Prüfung von E-Ladestationen ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsvorkehrungen in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Privathaushalten. Um Gefährdungen wie Stromschläge, Kurzschlüsse oder Überhitzungen zu vermeiden, müssen Ladestationen sowohl bei der Installation als auch im laufenden Betrieb geprüft werden. 

Die rechtlichen Grundlagen dafür bilden die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) sowie verschiedene Normen, die die technischen Anforderungen und Prüfverfahren regeln.

Ansprechpartner

Franz Josef Braun
Leiter Prüftechnik

Telefon: 06188 / 9595 - 632
E-Mail: franzjosef.braun@gis-ag.de

Vorteile regelmäßiger Prüfungen

Eine regelmäßige DGUV-Prüfung Ihrer E-Ladestationen bietet zahlreiche Vorteile:

  • Sicherheit: Schutz vor technischen Defekten und Gefährdungen.
  • Rechtssicherheit: Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und Schutz vor Haftungsrisiken.
  • Betriebszuverlässigkeit: Vermeidung von Ausfällen durch frühzeitige Erkennung von Mängeln.
  • Nachhaltigkeit: Verlängerung der Lebensdauer der Ladestation.

Warum ist die Prüfung notwendig?

Ladestationen für Elektrofahrzeuge sind komplexe elektrische Anlagen, die bei Defekten erhebliche Gefahren für Nutzer, Fahrzeuge und die Umgebung darstellen können. Eine DGUV-Prüfung stellt sicher, dass die Ladestation sicher und zuverlässig funktioniert, und schützt Betreiber vor rechtlichen und finanziellen Risiken.

Welche Normen gelten für E-Ladestationen?

Die Prüfung und der Betrieb von E-Ladestationen orientieren sich an folgenden Normen:

  1. DIN VDE 0100-600 – Erstprüfung von elektrischen Anlagen:
    Diese Norm schreibt die Prüfung von Ladestationen vor ihrer Inbetriebnahme vor. Dabei werden Installation, Funktion und Sicherheit umfassend geprüft.
  2. DIN VDE 0105-100 – Betrieb von elektrischen Anlagen:
    Diese Norm regelt die regelmäßige Prüfung und Wartung im laufenden Betrieb, um die Sicherheit der Ladestation dauerhaft zu gewährleisten.
  3. DIN VDE 0701-0702 – Prüfung nach Instandsetzung und Wiederholungsprüfung:
    Diese Norm wird angewendet, wenn Reparaturen an einer Ladestation durchgeführt wurden oder regelmäßige Wiederholungsprüfungen erforderlich sind. Sie umfasst Sichtprüfungen, elektrische Messungen und Funktionsprüfungen.
  4. DIN EN 61851-1 – Anforderungen an Ladeeinrichtungen:
    Diese Norm beschreibt die Sicherheitsanforderungen und Betriebsweisen von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, einschließlich der technischen Prüfung.
  5. DIN VDE 0122-1 – E-Mobilität:
    Diese Norm ergänzt die internationalen Standards (IEC 61851) und beschreibt detailliert die Sicherheitsanforderungen speziell für Ladestationen.
  6. IEC 60364-7-722 – Stromversorgung von Elektrofahrzeugen:
    Diese internationale Norm legt Schutzmaßnahmen und Anforderungen für die elektrische Installation von Ladestationen fest.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Die Prüfung muss von einer „befähigten Person“ gemäß TRBS 1203 durchgeführt werden. Diese Fachkraft ist speziell geschult und kennt die Anforderungen der relevanten Normen. Nach der erfolgreichen Prüfung wird die Ladestation mit einer Prüfplakette versehen, die das nächste Prüfdatum angibt.

Sicherheit, Effizienz und Verlässlichkeit

Die DGUV-Prüfung Ihrer E-Ladestationen gemäß DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702 sowie spezifischen Normen wie DIN EN 61851-1 und DIN VDE 0122-1 gewährleistet höchste Sicherheit und Verlässlichkeit. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Ladeinfrastruktur normgerecht prüfen zu lassen – für einen sicheren und effizienten Betrieb.