DGUV – Prüfungen im Lebensmittelbereich

Wir übernehmen die Prüfung von Produktionsanlagen und Betriebsmitteln nach DGUV (vormals BGV A3)

Unternehmer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle eingesetzten Arbeitsmittel – unabhängig davon, ob sie fest installiert oder mobil sind – aus sicherheitstechnischer Sicht einwandfrei funktionieren. Dies gilt auch und gerade für Lebensmittelbetriebe. Die früher unter den Bezeichnungen UVV- oder BGV-Prüfung bekannten Sicherheitsüberprüfungen wurden im Zuge einer Vereinheitlichung unter dem Begriff „DGUV-Prüfung“ zusammengefasst.

DGUV Prüfung ist wichtig

Die Prüfung ortsfester Produktionsanlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift ist in der industriellen Lebensmittelproduktion obligatorisch. Wiederholungsprüfungen folgen festen Terminen. Die Prüfung nach DGUV führen unsere qualifizierten Prüftechniker mit langjähriger, fundierter Erfahrung durch.

 

Ansprechpartner

Franz Josef Braun
Leiter Prüftechnik

Telefon: 06188 / 9595 - 632
E-Mail: franzjosef.braun@gis-ag.de  

Ihre Vorteile einer DGUV-Prüfung durch uns:

  • Kompetente Beratung durch langjähriges Know-how unserer Mitarbeiter 
  • Bewährtes Prüfkonzept, das sich auf Ihre Anforderungen anpasst
  • Geschultes Fachpersonal mit fundiertem Wissen zur Prüfung von Produktionsanlagen/Betriebsmitteln
  • Kennzeichnung der Betriebsmittel und Produktionsanlagen mit Prüfaufkleber bzw. Barcode-Plakette
  • Gerichtsfeste Dokumentation der DGUV-Prüfung

 

Ihr kompetenter Partner bei der DGUV-Prüfung Ihrer Produktionsanlagen

Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Wartung von Lebensmittelbetrieben verfügen wir über umfassendes Fachwissen in der Lebensmittelbranche. Das gibt Ihnen die Sicherheit, einen kompetenten Partner für die turnusmäßigen DGUV, UVV- und Wiederholungsprüfungen an der Seite zu haben.

    • Warum nach DGUV V3 prüfen?

      • Bei Kontrollen der Berufsgenossenschaft und Betriebsärzten werden Prüfnachweise gefordert
      • Prüfnachweise werden bei Auditierungen im Zuge eines Qualitätsmanagements gefordert
      • Prüfnachweise werden auch von Sachversicherungen (z. B. Brandschutz) für ermäßigte Beiträge gefordert
      • Die regelmäßige Prüfung und Dokumentation entbinden Sie von der Haftung
      • Versicherungen können die Leistung bei nicht geprüften Geräten ausschließen
      • Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können mit Geldbußen geahndet werden
    • Welche Betriebsmittel werden geprüft?

      • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie z. B. Bohrmaschinen, Kaffeemaschinen, Netzleitungen usw. nach DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3)
      • Ortsfeste Maschinen und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 wie z. B. Kneter, Slicer, Flaschenetikettierer usw.
      • Feuerlöscher nach DIN 14.4064
      • Krane nach DGUV Vorschrift 52 (vormals BGV D6)
      • Winden, Hub- und Zuggeräte nach DGUV Vorschrift 54 (vormals BGV D8)
      • Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 (vormals BGV D36)
      • Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore nach ASR A1.6 / ASR A1.7 (vormals BGR 232)