DGUV – Prüfungen im Lebensmittelbereich

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV (vormals BGV) im Lebensmittelbereich

Hier zählt nicht nur das HACCP-Konzept!

Ob in Kleinbetrieben oder Großkonzernen, in der Industrie oder öffentlichen Behörden, im Einzelhandel oder in Lebensmittelbetrieben, wir sind in allen Branchen mit unseren qualifizierten Prüftechnikern mit langjähriger, fundierter Erfahrung im Einsatz.

Besonders in der Lebensmittelbranche herrschen strenge Regeln und Gesetze, die eingehalten werden müssen. Dazu zählt auch die Prüfung jeglicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift.

Ansprechpartner

Franz Josef Braun
Leiter Prüftechnik

Telefon: 06188 / 9595 - 632
E-Mail: franzjosef.braun@gis-ag.de  

Ihre Vorteile

  • Kompetente Beratung durch langjähriges Know-how unserer Mitarbeiter
  • Bewährtes Prüfkonzept, welches sich auf Ihre Anforderungen anpasst
  • Geschultes Fachpersonal mit fundiertem Wissen
  • Kennzeichnung der Betriebsmittel mit Prüfaufkleber bzw. Barcode-Plakette
  • Gerichtsfeste Dokumentation

Und genau diese vorgeschriebenen Prüfungen übernimmt die GIS Prüftechnik für Sie!

Durch unsere fundierte Erfahrung im Bereich Wartung in Lebensmittelbetrieben haben wir ein umfangreiches Know-how in der Lebensmittelbranche und können Ihnen garantieren, dass wir der RICHTIGE PARTNER für Sie sind.

    • Warum prüfen?

      • Bei Kontrollen der Berufsgenossenschaft und Betriebsärzten werden Prüfnachweise gefordert
      • Prüfnachweise werden bei Auditierungen im Zuge eines Qualitätsmanagements gefordert
      • Prüfnachweise werden auch von Sachversicherungen (z. B. Brandschutz) für ermäßigte Beiträge gefordert
      • Die regelmäßige Prüfung und Dokumentation entbinden Sie von der Haftung
      • Versicherungen können die Leistung bei nicht geprüften Geräten ausschließen
      • Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können mit Geldbußen geahndet werden
    • Welche Betriebsmittel werden geprüft?

      • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie z. B. Bohrmaschinen, Kaffeemaschinen, Netzleitungen usw. nach DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3)
      • Ortsfeste Maschinen und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 wie z. B. Kneter, Slicer, Flaschenetikettierer usw.
      • Feuerlöscher nach DIN 14.4064
      • Krane nach DGUV Vorschrift 52 (vormals BGV D6)
      • Winden, Hub- und Zuggeräte nach DGUV Vorschrift 54 (vormals BGV D8)
      • Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 (vormals BGV D36)
      • Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore nach ASR A1.6 / ASR A1.7 (vormals BGR 232)