Sicherheitskonzept
Die Durchführung unserer Dienstleistungen im Bereich der Wehrtechnik erfolgt in einem sicherheitskritischen Umfeld, in dem höchste Anforderungen an Verlässlichkeit, Vertraulichkeit und Schutz gestellt werden. Aus diesem Grund besitzt die Sicherheit von Informationen, Anlagen, Personal und Prozessen für unser Unternehmen oberste Priorität. Sämtliche Tätigkeiten werden unter Einhaltung definierter Sicherheitsstandards sowie unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen, behördlichen und kundenspezifischen Vorgaben durchgeführt.
Unser Sicherheitskonzept basiert auf einem ganzheitlichen Ansatz, der organisatorische, technische und personelle Maßnahmen miteinander verbindet. Ziel ist es, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, Sicherheitsvorfälle zu verhindern und jederzeit eine kontrollierte, sichere sowie nachvollziehbare Durchführung aller Projekte zu gewährleisten.
Dazu gehören unter anderem geregelte Zutritts- und Zugriffsberechtigungen, der verantwortungsvolle Umgang mit sensiblen Informationen, die Einhaltung von Geheimhaltungs- und Datenschutzanforderungen sowie regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen unserer Mitarbeitenden. Ergänzt wird dies durch klar definierte Prozesse zur Qualitätssicherung, Dokumentation und kontinuierlichen Verbesserung unserer Sicherheitsmaßnahmen.
Durch die konsequente Umsetzung unseres Sicherheitskonzeptes schaffen wir die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Partnern. So stellen wir sicher, dass sämtliche Dienstleistungen im Bereich der Wehrtechnik zuverlässig, gesetzeskonform und nach höchsten Sicherheitsstandards erbracht werden.


Personalsicherheit
Die Personalsicherheit bildet die Grundlage für alle Tätigkeiten im Bereich der Wehrtechnik.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass ausschließlich überprüfte, geeignete und vertrauenswürdige Mitarbeiter in sensiblen Bereichen eingesetzt werden.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass ausschließlich überprüfte, geeignete und vertrauenswürdige Mitarbeiter in sensiblen Bereichen eingesetzt werden.
Die Auswahl, Überprüfung und Freigabe des eingesetzten Personals erfolgt nach klar definierten und aufeinander abgestimmten Kriterien.
Dabei wird sichergestellt, dass ausschließlich qualifizierte und für den jeweiligen Einsatz geeignete Mitarbeiter berücksichtigt werden.
- Gesellenbriefe, Facharbeiter- und Ausbildungsnachweise
- Schulungs- und Weiterbildungszertifikate
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
- ggf. zusätzliche Qualifikationen für spezielle Einsatzbereiche
Darüber hinaus erfolgt keine einmalige, sondern eine stetige Überprüfung der Identität im Rahmen jedes einzelnen Einsatzes.
Hierzu wird das eingesetzte Personal vor Betreten sensibler Bereiche erneut eindeutig identifiziert und erfasst. Dies erfolgt über ein biometrisches Zutrittskontrollsystem (Fingerprint), wodurch sichergestellt wird, dass ausschließlich die zuvor geprüfte und freigegebene Person Zugang erhält.
Die detaillierte Beschreibung des eingesetzten Zutrittskontrollsystems erfolgt im Abschnitt Zutritts- und Zugriffssicherheit.
Durch diese mehrstufige und kontinuierliche Identitätsprüfung wird gewährleistet, dass jederzeit vollständige Transparenz und Kontrolle über alle eingesetzten Personen besteht und unbefugter Zugang zuverlässig verhindert wird.
Nato-Staatsangehörigkeit der Mitarbeiter
Für Einsätze im Bereich der Wehrtechnik setzen wir ausschließlich Mitarbeiter ein, die Staatsbürger eines NATO-Mitgliedsstaates sind.
Diese Maßnahme dient der Einhaltung höchster Sicherheitsanforderungen und entspricht den üblichen Vorgaben innerhalb der Verteidigungs- und sicherheitskritischen Industrie.
Die Staatsangehörigkeit jedes Mitarbeiters wird vor dem Einsatz sorgfältig geprüft und dokumentiert. Dadurch wird sichergestellt, dass ausschließlich überprüfte und zugelassene Personen in sensiblen Bereichen eingesetzt werden.
Die NATO-Mitgliedsstaaten bildet die Grundlage für die Auswahl unseres eingesetzten Personals im Bereich der Wehrtechnik.
Führungzeugnis
Für alle Mitarbeiter, die in sicherheitsrelevanten Projekten eingesetzt werden, ist die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses verpflichtend.
Die Prüfung erfolgt im Rahmen des Einstellungsprozesses sowie vor dem jeweiligen Einsatz.
Prüfung und Bewertung
- Führungszeugnis darf nicht älter als 12 Monate sein + alle 5 Jahre erneute Überprüfung eines aktualisierten Führungszeugnisses
- Kontrolle und Dokumentation des Führungszeugnisses
- Einsatz ausschließlich von Mitarbeitern ohne sicherheitsrelevante Einträge
- Bewertung der Einträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Tätigkeit
- einzelfallbezogene Entscheidung bei nicht sicherheitsrelevanten Einträgen
Informationssicherheit
Der Schutz sensibler Informationen und Daten hat im Bereich der Wehrtechnik eine zentrale Bedeutung.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle im Rahmen der Dienstleistung zugänglichen Informationen, Daten und internen Abläufe vertraulich behandelt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
In allen Bereichen gilt ein vollständiges striktes Verbot der Nutzung und Mitführung mobiler Endgeräte.
Alle eingesetzten Mitarbeiter sind verpflichtet, vor Betreten des Einsatzbereichs sämtliche privaten mobilen Endgeräte, insbesondere Mobiltelefone, abzugeben. Eine Mitführung von Geräten mit Aufnahmefunktion ist im gesamten Einsatzbereich nicht gestattet.
Dies umfasst insbesondere:
- Abgabe aller privaten Mobiltelefone vor Betreten des Einsatzbereichs
- Verbot der Mitführung von mobilen Endgeräten im Einsatzbereich
- kein Fotografieren oder Filmen von Anlagen, Prozessen oder Bereichen
- keine Erstellung oder Weitergabe visueller oder akustischer Informationen
Durch diese konsequente Regelung wird sichergestellt, dass keine sensiblen Informationen erfasst, gespeichert oder nach außen getragen werden können und ein maximaler Schutz aller sicherheitsrelevanten Bereiche gewährleistet ist.
Alle eingesetzten Mitarbeiter sind verpflichtet, mit sämtlichen Informationen aus dem Einsatzumfeld vertraulich und verantwortungsbewusst umzugehen.
Dies umfasst insbesondere:
- die strikte Unterlassung der Weitergabe interner oder sensibler Informationen an Dritte
- die Nutzung von Informationen ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Tätigkeit und nur in dem dafür vorgesehenen Umfang
- die Einhaltung klar definierter Verhaltensrichtlinien im Umgang mit vertraulichen Daten und betrieblichen Abläufen
Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch gezielte Maßnahmen sichergestellt:
- verpflichtende Unterweisung aller Mitarbeiter vor Einsatzbeginn
- schriftliche Verpflichtung zur Vertraulichkeit & Geheimhaltung
- regelmäßige Sensibilisierung im Umgang mit sicherheitsrelevanten Informationen
- klare Verhaltensvorgaben für den Einsatz in sensiblen Bereichen
Durch diese verbindlichen Vorgaben und Kontrollmaßnahmen wird sichergestellt, dass alle Informationen geschützt bleiben und ein kontrollierter sowie sicherer Umgang mit sensiblen Inhalten jederzeit gewährleistet ist.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung aller gesetzlichen Datenschutzvorgaben sowie klar definierter interner Prozesse.
Dabei steht im Fokus, den Zugriff auf Daten strikt zu kontrollieren und eine sichere Verarbeitung jederzeit zu gewährleisten.
Zur Gewährleistung eines besonders hohen Sicherheitsniveaus verfügt die Wehrtechnik-Sparte über eine eigenständige IT- und Datenschutzstruktur mit einem dedizierten IT- und Datenschutzbeauftragten.
Wie im Organigramm dargestellt, ist diese Funktion direkt innerhalb der Wehrtechnik verankert und bewusst von allgemeinen Unternehmensstrukturen getrennt. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Datenflüsse, Zugriffe und Verarbeitungsprozesse jederzeit nachvollziehbar und streng reguliert sind.
Dies bedeutet konkret:
- klare Trennung aller wehrtechnischen Daten von übrigen Unternehmensbereichen
- Zugriff ausschließlich für autorisierte und freigegebene Mitarbeiter
- zentrale Kontrolle aller Zugriffe und Datenbewegungen durch eine verantwortliche Instanz
- kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Zugriffsrechte
- Verhinderung unkontrollierter Schnittstellen und Datenweitergaben
Durch diese Struktur entsteht ein geschlossenes und kontrolliertes System, in dem sensible Informationen jederzeit geschützt sind und ausschließlich innerhalb klar definierter Grenzen verarbeitet werden.


Zum Schutz sensibler Informationen im Bereich Wehrtechnik werden sämtliche Daten in einer separaten und klar abgegrenzten Daten- und Serverstruktur verwaltet. Dadurch erfolgt eine konsequente Trennung von den übrigen Unternehmensdaten und eine Vermischung von Informationen wird ausgeschlossen. Der Zugriff auf diese Systeme ist ausschließlich autorisierten Mitarbeitenden der Wehrtechnik vorbehalten und erfolgt auf Basis eines rollenbasierten Berechtigungskonzepts. Die Vergabe und Verwaltung der Zugriffsrechte erfolgt zentral durch den IT- und Datenschutzbeauftragten der Wehrtechnik-Sparte in Abstimmung mit der Leitung der Wehrtechnik. Sämtliche Berechtigungen werden regelmäßig überprüft, bei Bedarf angepasst oder entzogen. So wird sichergestellt, dass jeder Mitarbeitende ausschließlich auf die für seine Tätigkeit erforderlichen Informationen zugreifen kann und ein Höchstmaß an Datensicherheit gewährleistet ist.
